Wie in Genossenschaften üblich, müssen auch bei uns Geschäftsanteile gezeichnet werden, bevor eine Wohnung übernommen werden kann.
Nach Zahlung des Pflichtanteiles in Höhe von 150,- € und einem einmaligen Eintrittsgeld von 25,- € kann bereits ein Mietvertrag unterzeichnet werden. Je nach Wohnungsgröße müssen noch weitere Anteile gezeichnet werden. Der Vorstand kann ggf. über Ratenzahlungen entscheiden.
Sie erhalten von uns eine Satzung, aus der alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes hervorgehen. Bei uns gibt es keine Staffelmietverträge, sondern Dauernutzungsverträge, durch die ein geschütztes Mietrecht auf Lebenszeit garantiert ist.
Alle Wohnungen werden mit Raufaser weiß übergeben. Sofern gewünscht, besteht auch die Möglichkeit die Wohnung nach eigenem Ermessen zu tapezieren. In diesem Falle gewähren wir prinzipiell bis zu 2 Monate Mietfreiheit.
In Abhängigkeit von der Wohnungsgröße können auch weitere Vergünstigungen durch uns erfolgen.